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SEEBEZIRK | DISTRICT DU LAC
Drei Jahre später, nach der Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG), hat der kantonale Richtplan den Regionen neue Planungsaufgaben zugewiesen, darunter die Festlegung der Perimeter zukünftiger Bauzonen sowie die Verwaltung von Gewerbezonen. Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, wurden mehrere Kapitel des regionalen Richtplans (PDR) angepasst.
Der Verband der Gemeinden des Seebezirks schickte Ende 2022 den Entwurf der Anpassung des PDR in die Vernehmlassung. Die Delegiertenversammlung genehmigte den revidierten PDR in ihrer Sitzung vom 12. Mai 2022. Dieser liegt nun dem Kanton zur abschliessenden Prüfung und Genehmigung vor.
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